1. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ So lautet Artikel 1 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“. Am 10. Dezember 1948 wurde sie von den Vereinten Nationen beschlossen. Das war ein riesiger Schritt auf dem Weg zu einem Leben in Würde für alle Bewohnerinnen und Bewohner unserer Erde. Ihre Verabschiedung durch die Generalversammlung war eine Reaktion auf die systematisch organisierten Gräueltaten, die durch den Nationalsozialismus von Deutschland aus in Europa und an viel zu vielen anderen Orten in der Welt geschahen und zurecht als Verbrechen gegen die Menschheit gebrandmarkt wurden.
Heute, 70 Jahre später, sind die Menschenrechte trotz aller erreichten Fortschritte noch immer nicht überall auf der Welt selbstverständlich. Sie sind weiterhin eine Errungenschaft, für die es sich einzusetzen gilt und lohnt. Wo die Menschenrechte nicht respektiert werden, erleben Menschen Willkür, Unterdrückung und Gewalt. Und auch wo die Menschenrechte in Geltung sind, müssen sie verteidigt werden. Das haben gerade die letzten Jahre wieder gezeigt, auch in Europa, auch in Deutschland. Weiterlesen