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Rechtfertigungslehre – was ist das?

Hand aufs Herz: wer könnte dazu „Rechtfertigendes“ sagen? Manche sagen: es gehe dabei um unser diesseitiges und unser jenseitiges Heil. Das ist gar keine schlechte Antwort. Frage unseres Textes also: Rechtfertigungslehre – was ist das?

Gottes Gnade und Gottes Liebe.

Das ist unser Thema und das war 1998 auch der Inhalt des Buches „Evangelium von der Rechtfertigung des Gottlosen als Zentrum des christlichen Glaubens“ von Professor em. Eberhard Jüngel (Mohr Siebeck Verlag, Tübingen). Sein Buch erschien ein Jahr vor einem großartigen ökumenischen Ereignis, an welches ich heute, am Vorabend des Reformationstages 2019, mit meinem kurzen Text erinnern möchte: Die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre.

Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre hat zentrale ökumenische Bedeutung. Am Reformationstag vor zwanzig Jahren, am 31. Oktober 1999, unterzeichneten Kardinal Edward Idris Cassidy, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, und der Präsident des Lutherischen Weltbundes, Bischof Christian Krause, in der evangelisch-lutherischen Kirche St. Anna in Augsburg diese Erklärung. Am 23. Juli 2006 traten die Methodisten und am 4. Juli 2017, im Reformations-Gedenkjahr, die Weltgemeinschaft der reformierten Kirchen der Erklärung bei.

Eine grundlegende Stelle für Gottes Gnade und Liebe im Neuen Testament ist Johannes 3,16: „Also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen einzigen Sohn gab, damit alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben.“

Von Gottes Liebe geht alles aus. Seine Schöpfung und sein Heil. Das Heil ereignet sich durch die Sendung seines einzigen (so wörtlich Martin Luther, heute missverständlich: eingeborenen) Sohnes Jesus Christus. Das Gewicht liegt auf dem Glauben an ihn. Wer glaubt, den erwartet das ewige Leben. Konzentriert und inhaltsreich ist dieser Satz.

An der Person des Apostels Paulus und an seiner Biographie (Jahrzehnte vor Johannes) kann man am besten sehen und dann verstehen, was der Apostel mit Rechtfertigung gemeint hat. Römer 3,21ff. ist eine Zentralstelle für diese Theologie:

„Nun ist aber ohne Zutun des Gesetzes die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, offenbart, bezeugt durch das Gesetz und die Propheten. Ich rede aber von der Gerechtigkeit vor Gott, die da kommt durch den Glauben an Jesus Christus zu allen, die glauben. Denn es ist hier kein  Unterschied: sie sind allesamt Sünder und mangeln des Ruhms, den sie bei Gott haben sollten, und werden ohne  Verdienst gerecht aus seiner Gnade durch die Erlösung, die durch Christus Jesus geschehen ist.

Und jetzt kommt, in Vers 28, der Kernsatz für Martin Luther: „So halten wir nun dafür, dass der Mensch gerecht werde ohne des Gesetzes Werke, allein (fügt Luther hinzu) durch den Glauben (sola fide).“

Mit einfachen Worten: wir schuldbeladenen, gottlosen Menschen sind von Gott her  geliebt so wie wir sind, das heißt bei Gott in seinem Ansehen gerechtfertigt, wenn wir glauben: Jesus Christus hat uns erlöst, befreit, gerettet von all unserer Widersprüchlichkeit. Gesetzeswerke, zum Heil mitwirkende Handlungen welcher Art auch immer, werden nicht vorgeschaltet. Diese folgen erst aus der Liebe Gottes zu uns, weil alles ohne Liebe sinnlos ist (vgl. 1. Korinther 13).

Die Gnade ist die Quelle für die Liebe. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, den eingangs genannten Eberhard Jüngel zu zitieren, der ein schwer zu verstehender Theologe (fast wie der Apostel) ist. Er schreibt: „Im Ereignis der Rechtfertigung des Gottlosen geht Gott allein aus Gnade eine neue Seinsgemeinschaft mit dem Menschen ein, die eben deshalb eine Gemeinschaft der Liebe ist, weil sie eine Gemeinschaft der Barmherzigkeit ist. Liebe kann nicht verdient werden. Gottes Liebe zum Menschen steht deshalb unter dem Vorzeichen des allein aus Gnade“ (S. 148).

Die Liebe zu Gott gründet in der Liebe Gottes zu uns Menschen. Für unsern Herrn Jesus erfüllt sich in der Liebe zu Gott, zum Nächsten und zu sich selbst, das ganze Gesetz und die Propheten (vgl. Matthäus 22,34ff.).

Professor Jüngel weist zurecht darauf hin, dass die Liebesgemeinschaft von Gott zum Menschen unterschieden werden muss von der Liebesgemeinschaft des Menschen zu Gott. Er schreibt: „Der amor crucis hingegen, Gottes am Kreuz Jesu Christi offenbar gewordene Liebe, findet nichts Liebenswertes,  sondern nur die Sünde vor, sodass Gottes Liebe das Liebenswerte durch den Akt der Liebe allererst schafft: `Die Liebe Gottes findet ihren Gegenstand nicht vor, sondern schafft ihn sich´ (so Martin Luther – Quellenangabe siehe S. 149 Anm. 58). Der amor Dei, Gottes Liebe, richtet sich gerade auf das Nicht-Liebenswerte, auf das Hässliche und macht es durch den Akt schöpferischer Liebe liebenswert und schön. Soviel zur Differenz zwischen menschlichen Liebesgemeinschaften und der Liebesgemeinschaft von Gott und Mensch, die durch die Barmherzigkeit konstituiert ist. Gott erbarmt sich dessen, der ganz und gar nicht liebenswert ist“ (S. 149).

In einem letzten Teil wenden wir uns jetzt der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre zu.

Zuvor müssen wir einen Blick auf die Particula exclusiva werfen, das heißt die Ausschluss-Partikel: lateinisch solus, sola, solum = allein. Sie gehören zu Luthers radikal ausschließender Tendenz seiner Lehre. „Gott allein“, „Christus allein“, „die Schrift allein“, „das Wort allein“, „der Glaube allein“, „die Gnade allein“. Das immer wieder gesetzte „allein“ zeigt sein Grundverständnis: dass in allem Reden von Gott wirklich von Gott die Rede ist. Soll also von Gott die Rede sein, dann halte man sich an Gott allein, an Christus allein, an seine Gnade allein, an die Schrift allein, an den Glauben allein.

Doch Luther hat auch eine Particula inclusiva, das heißt eine Einschluss-Partikel: simul = zugleich. Die bekannteste ist „Gerechter und Sünder zugleich“ (simul iustus et peccator). Wir sind Gerechte und Sünder zugleich – ein im Glauben wahres Parádoxon (vgl. oben Römer 3,21ff.).

Das Vorfeld der ökumenischen Auseinandersetzung um die Rechtfertigungslehre ist  eine lange Geschichte für sich. Ein Buch erlaube ich mir zu nennen. Die Herausgeber sind prominente, inzwischen verstorbene Theologen: Bischof Karl Lehmann und Professor Wolfhart Pannenberg: „Lehrverurteilungen – kirchentrennend?  Rechtfertigung, Sakramente und Amt im Zeitalter der Reformation und heute (Herder Verlag bzw. Vandenhoek/Ruprecht Verlag, 1986 bzw. 1988 3. Auflage).

In den Jahren vor der Veröffentlichung gab es viel Theologen- und Journalisten-Streit. Ich nenne nur einige von vielen Namen: die Professoren Eberhard Jüngel, Tübingen; Ingolf U. Dalfert, Zürich; Johannes Wallmann, Bochum und die Journalisten Robert Leicht, DIE ZEIT, Heike Schmoll, FAZ. Darauf kann ich mich nicht einlassen.

Obwohl ich den Grundkonsens der Erklärung in Gegensatz zu anderen Theologen begrüße, fühle ich mich dennoch genötigt, auch auf Dissens hinzuweisen. Meine Einwände beziehen sich auf die lutherischen Partikel, von denen oben die Rede war.

Ich zitiere aus der Erklärung 18 (Nummerierung in der Gemeinsamen Erklärung): „Darum ist die Lehre von der Rechtfertigung, die diese Botschaft aufnimmt und entfaltet, nicht nur ein Teilstück der christlichen Glaubenslehre. Sie steht in wesenhaftem Bezug zu allen Glaubenswahrheiten, die miteinander in einem inneren Zusammenhang zu sehen sind. Sie ist ein unverzichtbares Kriterium, das die gesamte Lehre und Praxis der Kirche unablässig auf Christus hin orientieren will. Wenn Lutheraner die einzigartige Bedeutung dieses Kriteriums betonen, verneinen sie nicht den Zusammenhang und die Bedeutung aller Glaubenswahrheiten. Wenn Katholiken sich von mehreren Kriterien in die Pflicht genommen sehen, verneinen sie nicht die besondere Funktion der Rechtfertigungsbotschaft. Lutheraner haben gemeinsam  das Ziel, in allem Christus zu bekennen, dem allein über alles zu vertrauen ist als dem einen Mittler (1. Timotheus 2,5f), durch den Gott im Heiligen Geist sich selbst gibt und seine erneuernden Gaben schenkt“ (alle Hervorhebungen von mir, E.S.).

Das  römisch-katholische „von mehreren Kriterien in die Pflicht genommen“ weist bei allem Konsens auf eine andere Akzentuierung als auf das „Solus Christus“ hin, zum Beispiel im Sakramentsverständnis oder im Amtsverständnis.

Auch in der Ausschließlichkeit der sogenannten Werkgerechtigkeit – Paulus: „ohne des Gesetzes Werke“ (Römer 3,28) – sehen die Katholiken eine „gottwidrige Neigung nicht als Sünde im eigentlichen Sinne an“ (vgl. 30). Diese verbleibt im Menschen. Entweder ist die Sünden-Vergebung radikal oder nicht. Der Mensch kann zu Gottes Gnade in der Vergebung der Sünden nichts beitragen. Seit Augustinus ist das ein theologisches Kardinalproblem bis zum heutigen Tage. „…die paradoxe Formel: simul iustus – simul peccator, Gerechter und Sünder zugleich – stellt die fundamentale Signatur von Luthers Denken dar“ (vgl. S. 14f. in Gerhard Ebeling, Luther – Einführung in sein Denken. Mohr Siebeck Verlag, Tübingen, 1964).

Eine „Sternstunde der Ökumene“ ist die Gemeinsame Erklärung nicht, aber ein Meilenstein, den die Ökumene auf ihrem langen Weg niemals außer Acht lassen darf.

Eckhard Schendel